Stipendiatenordnung

Der Kunstverein Röderhof verfolgt das Ziel, zeitgenössische bildende Kunst und Literatur bekannt zu machen und das Verständnis für Kunst in der Öffentlichkeit zu befördern. Zu diesem Zweck sollen Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit erhalten, im Künstlerhaus für eine begrenzte Zeit zu arbeiten und ihre Arbeit der Öffentlichkeit vorzustellen.

Im Künstlerhaus des Kunstvereins stehen zwei Ateliers ganzjährig zur Verfügung. Atelier, Druckwerkstatt und Ausstellungsraum können von den Stipendiaten nur in Absprache mit dem Kunstverein genutzt werden.

Blick in Atelier 1

Durch das Land Sachsen-Anhalt wird den Stipendiaten nach Maßgabe der Haushaltslage ein Stipendium in Höhe von 1.500 Euro monatlich gewährt (ab 2023). Die erste Zahlung erfolgt nach Eingang des Geldes, spätestens jedoch am Ende des ersten Stipendienmonats. Davon verwaltet der Verein eine Kaution von 100 Euro, die nach Beendigung des Stipendienzeitraumes mit den angefallenen Telefongebühren und zur Begleichung aufgetretener Schäden verrechnet wird.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch den Vorstand des Kunstvereins in Abstimmung mit dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Zur Benennung der Stipendiaten werden Kuratoren eingesetzt. Als ständiger Kurator tritt der Kunstverein Röderhof e.V. auf. Je ein weiterer Kurator wird durch den Kunstverein Röderhof e.V. und den Kunstbeirat des

Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Die Benennung der Kuratoren erfolgt bis zum 30.09. des Vorjahres. Die Benennung der Stipendiaten durch die Kuratoren soll bis zum 30.11. des Vorjahres erfolgen. Bewerbungen um einen Aufenthalt sind zulässig. Bei der Auswahl der Stipendiaten wird angestrebt, dass jüngere Künstler, die am Anfang ihrer künstlerischen

Entwicklung stehen, und erfahrene Künstler, die bereits mehrere Jahre professionell künstlerisch tätig sind, voneinander profitieren. Ein ausgewogenes Verhältnis der Anzahl von jüngeren und erfahrenen Künstlern und der Anzahl von Künstlern aus Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern sowie dem Ausland wird angestrebt.

Der Aufenthalt im Künstlerhaus gilt in der Regel für drei Monate. In begründeten Fällen kann der Aufenthalt verkürzt beziehungsweise verlängert werden. Das Stipendium wird dem Künstler für einen Aufenthalt im Künstlerhaus Röderhof gewährt. Eine Abwesenheit vom Ort des Stipendiums, die zur Regelung beruflicher und persönlicher Angelegenheiten erforderlich sein kann, soll insgesamt zwei Wochen nicht überschreiten. Ein wesentlich verzögerter Antritt des Stipendiums sowie ein vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes müssen der das Stipendium gewährenden Stelle mitgeteilt werden.Der Kunstverein Röderhof e.V. ist für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich. Er übernimmt darüber hinaus die Aufgaben, die Stipendienergebnisse im Verlaufe des Stipendienzeitraumes durch die „Offenen Ateliers“ zu präsentieren und weitere Kontakte in die Öffentlichkeit zu vermitteln. Dabei sollen die Stipendiaten mitwirken.

Es wird erwartet, dass jeder Stipendiat und Gast des Hauses sich so verhält, dass das Zusammenleben im Künstlerhaus Röderhof gefördert wird. Die Stipendiatenordnung ist vom Stipendiaten schriftlich anzuerkennen. Durch den Stipendiaten ist nach Beendigung des Stipendiums ein kurzer zusammenfassender Bericht der Kunstarbeit zu erstellen, welcher durch den Kunstverein an die Stipendien gewährende Stelle weitergegeben wird.

Röderhof am 9.9.2013, der Vorstand

Blick in Atelier 2