Der Kunstverein Röderhof verfolgt das Ziel, zeitgenössische bildende Kunst bekannt zu machen und das Verständnis für Kunst in der Öffentlichkeit zu befördern.
Zu diesem Zweck sollen Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit erhalten, im Künstlerhaus für eine begrenzte Zeit zu arbeiten und zu leben. Ihre Arbeit sollen sie der Öffentlichkeit vorstellen. Im Künstlerhaus des Kunstvereins stehen zwei Wohnateliers zur Verfügung. Atelier, Druckwerkstatt und Ausstellungsräume können während des Stipendiums nach Absprache genutzt werden.

Durch das Land Sachsen-Anhalt wird den Stipendiaten und Stipendiatinnen nach Maßgabe der Haushaltslage zur Zeit ein Stipendium in Höhe von
1.500,00 € monatlich gewährt. Die erste Zahlung erfolgt nach Eingang des Geldes, spätestens jedoch am Ende des ersten Stipendienmonats. Davon verwaltet der Verein eine Kaution von 100,00€, die nach Beendigung des Stipendienzeitraumes mit den angefallenen Telefongebühren und zur Begleichung aufgetretener Schäden verrechnet wird. WLAN ist kostenlos vorhanden.
Die Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen erfolgt durch den Vorstand des Kunstvereins in Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Kultur und dem Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt. Zur Benennung der Stipendiaten und Stipendiatinnen werden auch Kuratoren und Kuratorinnen eingesetzt. Als ständiger Kurator tritt der Kunstverein Röderhof e.V. auf. Die Benennung der Stipendiaten und Stipendiatinnen soll bis zum 30.11. des Vorjahres erfolgen.
Bewerbungen um einen Aufenthalt sind zulässig. Bei der Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen jüngeren und erfahrenen angestrebt. Eine professionell künstlerische Tätigkeit ist Voraussetzung.
Der Aufenthalt im Künstlerhaus gilt in der Regel für drei Monate. In begründeten Fällen kann der Aufenthalt für einen kürzeren oder längeren Zeitraum wahrgenommen werden.
Das Stipendium wird dem Künstler für einen Aufenthalt im Künstlerhaus Röderhof gewährt. Eine Abwesenheit vom Ort des Stipendiums, die zur Regelung beruflicher und persönlicher Angelegenheiten erforderlich sein kann, soll insgesamt zwei Wochen nicht überschreiten. Ein wesentlich verzögerter Antritt des Stipendiums sowie ein vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes müssen der das Stipendium gewährenden Stelle mitgeteilt werden.
Der Kunstverein Röderhof e.V. und die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind für die Einhaltung der Regelungen gemeinsam verantwortlich. Sie übernehmen darüber hinaus die Aufgaben, die Stipendienergebnisse im Verlaufe des Stipendienzeitraumes zu präsentieren und weiter in die Öffentlichkeit zu vermitteln.
Der Röderhof fungiert so als Kunstlabor mit offenen Ateliers, arbeitend mit der Sammlung des Vereins und zur Verwirklichung künstlerischer Ideen in der Gegenwart. Das geschieht durch Ausstellungen und neuere Ausdrucksweisen der Gegenwartskunst im Vereinsgebäude oder im öffentlichen Umfeld. Während ihres Aufenthaltes in Röderhof haben die Stipendiaten und Stipendiatinnen den Status eines Kunstvereinsmitgliedes auf Zeit und beteiligen sich an allen Aufgaben. Es wir für diesen Zeitraum kein Beitrag erhoben. Mit Annahme des Stipendiums wird diese Stipendienordnung anerkannt. Mit Beendigung des Stipendiums wird ein kurzer zusammenfassender Bericht für die das Stipendium gewährende Stelle erstellt.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 13.10.2024.

