am 13.10.2024, ab 13 Uhr, im Kunstverein Röderhof, 38838 Gut 50
Tagesordnung:
– Bericht des Vorstandes
– Finanzbericht und Entlastung
– Vorschläge und Diskussion zukünftiger Stipendienarbeit
der Vorstand
Röderhof am 10.09.2024
ab 15 Uhr Offene Ateliers (Jörg Wunderlich, Korvin Reich)
Am 24.02.2024 findet ab 10 Uhr ein Arbeitseinsatz im Kunstverein statt. Helferinnen und Helfer sind willkommen.
Der Vorstand lädt ein zur Mitgliederversammlung 2023
am 29.10.2023, ab 13 Uhr, 38838 Röderhof, Gut 50
Tagesordnung:
Bericht des Vorstandes
Finanzbericht
Entlastung
Vorschlag einer Satzungsänderung
Diskussion
Röderhof am 28.9.2023
Ab 15 Uhr beginnen das „Offene Atelier“ der Stipendiatinnen Ana Pireva und Inken Reinert und der Ausklang der Ausstellung: „Hinter dem Vorhang – im Zirkus“.
22.05.2022, 14 Uhr Mitgliederversammlung, 15 Uhr Reihe „Offenes Atelier“: Joanna Schulte und Alica Kaeth
„Wir machen Kunst!“ – unter diesem Motto öffnete am 9. Juli 1989 die erste Kunstausstellung in Röderhof, 2019 feierte der Verein sein 30-jähriges Bestehen.
Mehr als 30 Jahre währt nun das Engagement derer, die sich seit 1989 für die Kunst im Landkreis Huy engagierten und heute noch engagieren. In diesen Jahren hat sich Röderhof zu einer festen Adresse für Kunstinteressierte entwickelt. Um die 200 Stipendiatinnen und Stipendiaten fanden hier bisher einen Ort, um ihre Ideen weiterzuentwickeln und umzusetzen und schließlich ihre Arbeiten in unzähligen Ausstellungen zu zeigen.
Einen kleinen Einblick in diese Jahre gewährt unser Archiv, zum 30-jährigen Bestehen des Kunstvereins erschien außerdem die Jubiläumsbroschüre „p.s.“, u.a. mit einem Text zur Geschichte des Vereins.


Mitgliedschaft
Wenn Sie Mitglied werden möchten und die Satzung anerkennen, laden Sie sich bitte die Beitrittserklärung herunter und schicken diese ausgefüllt an folgende Adresse:
Kunstverein Röderhof
38838| Röderhof | Gut 50 |
Der Mitgliedsbeitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Stadtsparkasse Magdeburg
IBAN: DE 38 8105 3272 0030 2707 18
SWIFT-BIC: NOLADE21MDG

Vorstand:
Prof. Dr. med. Ulrich Vorwerk (Vorsitzender)
Olaf Wegewitz
Ingund Wegewitz-Marx
Axel Surowy
Ute Surowy
Hans-Wulf Kunze
Sven Köhler
Martin Hentrich
Kunstverein Röderhof e.V. – Satzung
§ 1 Zweck
Der Verein hat den Zweck, zeitgenössische bildende Kunst bekannt zu machen und darüber hinaus das Verständnis für alle Richtungen der Kunst in der Öffentlichkeit zu fördern. Dieses Ziel soll vor allem durch Stipendien, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Symposien, Publikationen, sowie durch den Aufbau einer ständigen Sammlung erreicht werden. Weiterhin stellt sich der Kunstverein die Aufgabe, seinen Sitz, das denkmalgeschützte Brauhaus in Röderhof und dessen Anlage zu erhalten.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Kunstverein Röderhof e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Ziele (siehe § 1) eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, wer mit den Zielen des Vereins übereinstimmt und sich zur Zahlung des Jahresbeitrages verpflichtet. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrages und endet mit dem Austritt, oder erlischt bei Nichtzahlung der Beiträge.
§ 4 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt
- zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
- zu regelmäßigem Bezug der Einladungen und Informationen
- zum Bezug von Jahresgaben zum Selbstkostenpreis
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dieser ist jährlich bis zum 31.März zu zahlen.
§ 6 Austritt
Der Austritt zum 31.Dezember eines Jahres kann bis zum 30.September desselben Jahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
§ 7 Entscheidungsgremien des Verein
Entscheidungsgremien des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
- die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
- die Erteilung der Entlastung des Vorstands
- die Wahl des Vorstands
- die Festsetzung des Jahresbeitrages
- die Bewilligung des Verfahrens der Jahresgabenverteilung
- Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
- Vorschläge an den Vorstand
§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll möglichst im Oktober jeden Jahres stattfinden. Der Termin der Mitgliederversammlung ist mindestens 30 Tage vorher bekannt zu geben, den Einladungen ist die Tagesordnung beizufügen. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Stimmrecht ist persönlich auszuüben, Vertretung ist nur bei juristischen Personen zulässig. Auch juristische Personen haben nur eine Stimme.
§ 10 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Bei Beschlüssen über die Auflösung des Vereins oder Satzungsänderungen muß jedoch mindestens ein Fünftel der Mitglieder anwesend sein. Bei Beschlussunfähigkeit kann die Mitgliederversammlung sofort eine neue Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig ist.
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt
- auf Beschluss des Vorstandes oder
- wenn mindestens 10% der Mitglieder unter Angabe des Zwecks dies verlangen.
§ 12 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und weiteren gleichberechtigten Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Der Vorschlag des amtierenden Vorstandes kann auf Zuruf ergänzt oder geändert werden. Wiederwahl ist möglich. Die Vertretung wird von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam ausgeübt. Das Amt eines Mitglieds des Vorstandes endet mit dem Ausscheiden dieses Mitgliedes aus dem Verein.
§ 13 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand leistet die Arbeit des Vereins und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst. Protokolle über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes können von jedem Mitglied eingesehen werden.
§ 14 Der Direktor
Der Verein kann für die Durchführung der Geschäfte und die Durchführung der Vereinsveranstaltungen einen Direktor und weitere Mitarbeiter anstellen. Der Direktor wird durch den Vorstand mit einem Arbeitsvertrag eingestellt. Er besorgt die Vereinsgeschäfte im Rahmen der von ihm und dem Vorstand gemeinsam erarbeiteten Konzeption, ist dem Vorstand gegenüber verantwortlich und nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.
§ 15 Geschäftsjahr und Rechnungsprüfung
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung übernimmt eine zur Rechnungslegung bestimmte Stelle.
§ 16 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an das Land Sachsen-Anhalt, das es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der bildenden Kunst zu verwenden hat.
Röderhof, 1996
Der Kunstverein Röderhof verfolgt das Ziel, zeitgenössische bildende Kunst bekannt zu machen und das Verständnis für Kunst in der Öffentlichkeit zu befördern.
Zu diesem Zweck sollen Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit erhalten, im Künstlerhaus für eine begrenzte Zeit zu arbeiten und zu leben. Ihre Arbeit sollen sie der Öffentlichkeit vorstellen. Im Künstlerhaus des Kunstvereins stehen zwei Wohnateliers zur Verfügung. Atelier, Druckwerkstatt und Ausstellungsräume können während des Stipendiums nach Absprache genutzt werden.

Durch das Land Sachsen-Anhalt wird den Stipendiaten und Stipendiatinnen nach Maßgabe der Haushaltslage zur Zeit ein Stipendium in Höhe von
1.500,00 € monatlich gewährt. Die erste Zahlung erfolgt nach Eingang des Geldes, spätestens jedoch am Ende des ersten Stipendienmonats. Davon verwaltet der Verein eine Kaution von 100,00€, die nach Beendigung des Stipendienzeitraumes mit den angefallenen Telefongebühren und zur Begleichung aufgetretener Schäden verrechnet wird. WLAN ist kostenlos vorhanden.
Die Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen erfolgt durch den Vorstand des Kunstvereins in Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Kultur und dem Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt. Zur Benennung der Stipendiaten und Stipendiatinnen werden auch Kuratoren und Kuratorinnen eingesetzt. Als ständiger Kurator tritt der Kunstverein Röderhof e.V. auf. Die Benennung der Stipendiaten und Stipendiatinnen soll bis zum 30.11. des Vorjahres erfolgen.
Bewerbungen um einen Aufenthalt sind zulässig. Bei der Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen jüngeren und erfahrenen angestrebt. Eine professionell künstlerische Tätigkeit ist Voraussetzung.
Der Aufenthalt im Künstlerhaus gilt in der Regel für drei Monate. In begründeten Fällen kann der Aufenthalt für einen kürzeren oder längeren Zeitraum wahrgenommen werden.
Das Stipendium wird dem Künstler für einen Aufenthalt im Künstlerhaus Röderhof gewährt. Eine Abwesenheit vom Ort des Stipendiums, die zur Regelung beruflicher und persönlicher Angelegenheiten erforderlich sein kann, soll insgesamt zwei Wochen nicht überschreiten. Ein wesentlich verzögerter Antritt des Stipendiums sowie ein vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes müssen der das Stipendium gewährenden Stelle mitgeteilt werden.
Der Kunstverein Röderhof e.V. und die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind für die Einhaltung der Regelungen gemeinsam verantwortlich. Sie übernehmen darüber hinaus die Aufgaben, die Stipendienergebnisse im Verlaufe des Stipendienzeitraumes zu präsentieren und weiter in die Öffentlichkeit zu vermitteln.
Der Röderhof fungiert so als Kunstlabor mit offenen Ateliers, arbeitend mit der Sammlung des Vereins und zur Verwirklichung künstlerischer Ideen in der Gegenwart. Das geschieht durch Ausstellungen und neuere Ausdrucksweisen der Gegenwartskunst im Vereinsgebäude oder im öffentlichen Umfeld. Während ihres Aufenthaltes in Röderhof haben die Stipendiaten und Stipendiatinnen den Status eines Kunstvereinsmitgliedes auf Zeit und beteiligen sich an allen Aufgaben. Es wir für diesen Zeitraum kein Beitrag erhoben. Mit Annahme des Stipendiums wird diese Stipendienordnung anerkannt. Mit Beendigung des Stipendiums wird ein kurzer zusammenfassender Bericht für die das Stipendium gewährende Stelle erstellt.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 13.10.2024.

Regeln für die Ateliernutzung im Kunstverein Röderhof e.V. / Hausordnung
Es wird erwartet, dass jeder Stipendiat und Gast des Hauses sich so verhält, dass das Zusammenleben im Künstlerhaus Röderhof gefördert wird.

- Jeder Stipendiat des Kunstvereins kann über den gesamten Stipendienzeitraum insgesamt 14 Tage Besuch empfangen. Zur Deckung der Kosten wird eine Pauschale von 5 € pro Übernachtung und Person erhoben. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
- Im gesamten Kunstvereinsgebäude und in den Ateliers ist das Rauchen verboten.
- Haustiere sind nicht zugelassen.
- Die Nutzung der vereinseigenen Räume und deren Ausstattung – einschließlich des Außenbereiches – sowie der Gebrauch vorhandener Arbeitsmaterialien sind mit dem Vorstand abzusprechen.
- Jeder Stipendiat bemüht sich, Müll zu vermeiden und mit Wasser, Heiz- und Elektroenergie sparsam umzugehen.
- Nach Beendigung des Stipendiums werden keine Nahrungsmittelreste, Reinigungsmittel oder Haushaltschemikalien zurückgelassen.
- Die Ateliers werden in einwandfreiem Zustand an den Verein übergeben.
Röderhof, am 13.01.2014, der Vorstand
19.02.2022, 10 Uhr, Arbeitseinsatz
