Hausordnung

Regeln für die Ateliernutzung im Kunstverein Röderhof e.V. / Hausordnung

Es wird erwartet, dass jeder Stipendiat und Gast des Hauses sich so verhält, dass das Zusammenleben im Künstlerhaus Röderhof gefördert wird.

Kunstverein Röderhof
  • Jeder Stipendiat des Kunstvereins kann über den gesamten Stipendienzeitraum insgesamt 14 Tage Besuch empfangen. Zur Deckung der Kosten wird eine Pauschale von 5 € pro Übernachtung und Person erhoben. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
  • Im gesamten Kunstvereinsgebäude und in den Ateliers ist das Rauchen verboten.
  • Haustiere sind nicht zugelassen.
  • Die Nutzung der vereinseigenen Räume und deren Ausstattung – einschließlich des Außenbereiches – sowie der Gebrauch vorhandener Arbeitsmaterialien sind mit dem Vorstand abzusprechen.
  • Jeder Stipendiat bemüht sich, Müll zu vermeiden und mit Wasser, Heiz- und Elektroenergie sparsam umzugehen.
  • Nach Beendigung des Stipendiums werden keine Nahrungsmittelreste, Reinigungsmittel oder Haushaltschemikalien zurückgelassen.
  • Die Ateliers werden in einwandfreiem Zustand an den Verein übergeben.

Röderhof, am 13.01.2014, der Vorstand